I. Vertragspartner – Definitionen - Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Firma Büro Wilhelm OHG, Design- & Digitalagentur, Lederergasse 5-7, 92224 Amberg (nachfolgend „Agentur“ genannt) mit Unternehmern (nachfolgend „Kunde“ genannt) bei Verträgen über die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen, wie z.B. Designleistungen, WebDesign, Grafikdesign, Bucherstellung oder Logoerstellung.
2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss privatrechtlich handeln.
4. Die AGB sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Agentur und gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen gleichgelagerten Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
5. Entgegenstehende oder abweichende AGB, oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Agentur hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
6. Sollten sich in den AGB und dem den AGB jeweils zugrundeliegenden Vertrag abweichende Bedingungen ergeben, so gilt im Zweifelsfall die Angabe des jeweiligen Vertrags. 
7. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

II. Angebote - Vertrag

1. Angebote über Leistungen der Agentur werden individuell für den Kunden erstellt und haben eine Gültigkeit von vier Wochen ab Erstellungsdatum, sofern nichts Abweichendes angegeben ist.
2. Das Angebot gilt ausschließlich für den Kunden, welcher im Angebot bezeichnet ist. 
3. Das Angebot gilt nicht für Dritte und ist vertraulich zu behandeln.
4. Mit dem Angebot überreichte Unterlagen, Entwürfe, Muster und ähnliches sind auf Verlangen der Agentur unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.
5. Ist der Vertrag auf Entwurfsarbeiten oder Erstellung einer kreativen Leistung gerichtet, so handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag.

III. Leistungsgegenstand

1. Die Vertragspflichten ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen und Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt die Agentur keine Gewähr, ist allerdings um Einhaltung aller gesetzlichen Bedingungen bemüht.
3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden beantragte Internet-Domains und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
4. Sofern der Kunde die Agentur beauftragt, für seine Domains bzw. Webpräsenz eine Suchmaschinenoptimierung durchzuführen, weist die Agentur ausdrücklich darauf hin, dass sie für keinerlei Platzierungen bei den Suchmaschinen garantieren kann und die Aufnahme der jeweiligen Webseiten des Kunden nicht im Einflussbereich der Agentur liegt. 
5. Eine Suchmaschinenoptimierung kann auch dazu führen, dass Suchmaschinen, insbesondere Google, die optimierte Seite nicht akzeptieren oder aus dem Index ausschließen. Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann.
6. Der Kunde ist für eine Datensicherung seiner, auf Servern der Agentur hinterlegten, oder an die Agentur übergebenen Inhalte selbst verantwortlich. 
7. Eine rechtliche Überprüfung der vom Kunden an die Agentur übergebenen Daten / Texte / Inhalte durch die Agentur ist nicht Gegenstand des Vertrags.
8. Die Agentur überprüft Inhalte, Konzepte, Dateien des Kunden, welche der Kunde der Agentur zur Erbringung der Leistungen überlassen hat, nicht bezüglich Rechte Dritter wie z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht. 
9. Der Kunde ist für seine Inhalte selbst verantwortlich.
10. Nicht Gegenstand des Vertrags ist die Prüfung von wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten der Agentur.

IV. Preise

1. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzügl der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sofern nicht Abweichendes angegeben ist. 
2. Die Agentur erstellt generell keine kostenfreien Layouts, Entwürfe, Vorlagen oder Ähnliches.
3. Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten, Vorlagen und Leistungen, welche die Agentur für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist. 
4. Für die Bereiche Grafik, Beratung, Konzeption, projektbegleitende Leistungen, Organisation sowie Texterstellung und ähnliche Leistungen beträgt der Stundensatz der Agentur 100 €. Für Websiteprogrammierung/änderungen beträgt der Stundensatz 120 €.
5. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe, die Bestandteil jedes gestalterischen Auftrages sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet sich für einen anderen Auftraggeber, so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen. Die Vergütung entspricht in diesem Fall der Gesamtleistung im Bereich Design (Gestaltung, Layout und Programmierung) sowie Konzeption. 
6. Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt die agenturübliche Vergütung. 
7. Vereinbarte Nebenleistungen und von der Agentur vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden. 

V. Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung ist bei der Abnahme, Lieferung oder Onlinestellung der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig und ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Leistung/des Produkts zu zahlen.
2. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.
3. Eine Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4. Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. 
5. Die Agentur ist berechtigt entsprechende Vorauszahlung zu verlangen.
6. Sofern nichts Abweichendes geregelt, ist eine Vorkasse von 30% des Auftragswerts, fällig nach Vertragsschluss, vereinbart.
7. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Erstpräsentation, 1/3 nach Fertigstellung.
8. Bei Zahlungsverzug sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 7 Kalendertagen, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Agentur einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen. 
10. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

VI. Eigentumsvorbehalt - Nutzungsvorbehalt

1. Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. 
2. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Leistung auf den Kunden über

VII. Sonderleistungen und Nebenkosten

1. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet. 
2. Die Agentur ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt hierzu der Agentur entsprechende Vollmachten. 
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 
4. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Programmierungen, Satz und Druck sind vom Kunden zu erstatten. 
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Kunden zu erstatten.

VIII. Korrekturen – Prüfung durch Kunden

1. Der Kunde erhält von der Agentur nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen Leistungen einen Korrekturabzug. 
2. Der Korrekturabzug ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler / Zeichenfehler / Satzbau sowie generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemäße Ausführung zu überprüfen.
3. Änderungen sind der Agentur umgehend in Textform anzuzeigen.
4. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und eine Freigabe an die Agentur zurück zu senden. 
5. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. 
6. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so erklärt er damit die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie vertragsgemäße Ausführung des Werkes.

IX. Besondere Bedingungen für Leistungen nach bestimmten Vorgaben des Kunden

1. Stellt der Kunde Unterlagen wie Reprovorlagen, Texte, Manuskripte, Bildmaterialien, Schriften und Ähnliches zur Verarbeitung, so versichert er, dass Schutzrechte Dritter durch deren Verwendung nicht verletzt werden und der Kunde zur Nutzung und gegebenenfalls Bearbeitung der Werke - auch durch Dritte - berechtigt ist.
2. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch die Agentur diesem gegenüber geltend machen können. 
3. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
4. Der Kunde übernimmt bei einem Verstoß gegen vorgenannte Pflichten auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. 
5. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. 
6. Die Agentur behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, jugendgefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.
7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

X. Haftung

1. Die Agentur haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
⁃ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
⁃  bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
⁃ aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
⁃ aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Verletzt die Agentur fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Agentur nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) durch den Kunden von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinausführungen, Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, welche die Agentur dem Kunden zur Kontrolle/ Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). 
4. Im Übrigen ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.
5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Agentur für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

VI. Mängel – Gewährleistung

1. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln setzt bei Kaufleuten voraus, dass der Kunde seinen kaufmännisch geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit sie nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des Kunden beschränkt sich auf Mängel, die bei der Warenkontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht gilt die Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung, bzw. bei offensichtlichen Mängeln ab Lieferung abgesendet wird.
3. Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier. 
4. Der Kunde hat die Ware / Leistung sowie zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich auf generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemäße Ausführung zu prüfen und eine Freigabe zu erteilen.
5. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe/Druckreifeerklärung auf den Kunden über. 
6. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck sowie innerhalb des Auflagendrucks als vereinbart bis zu einer Toleranz von +/- 15% des Volltondichtewertes. 
7. Proofs, farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals farbverbindlich. 
8. Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Druckstandards verarbeitet. 
9. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist der Agentur beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien oder bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

XII. Gestaltungsfreiheit, Änderungen

1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 
2. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. 
3. Wünscht der Kunde während oder nach der Grob-Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden nach üblichen Stundensätzen der Agentur berechnet. 
4. Wünscht der Kunde Änderungen am Reinentwurf/-layout, nachdem er es zuvor als einwandfrei erklärt hat (mündlich oder schriftlich), so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

XIII. Urheber- und Nutzungsrechte

1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gewährt die Agentur dem Kunden ein, nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, einfaches Nutzungsrecht auf alle von der Agentur erstellten Werke, die mit dem zwischen den Kunden und der Agentur geschlossenen Vertrag einhergehen. 
2. Nutzungsrechte gehen erst zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
3. Die Nutzungsart ist auf den im Rechtsgeschäft definierten Verwendungszweck beschränkt. 
4. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere der Nachdruck, Bearbeitung, Veränderung und Weitergabe an Dritte von Produkten und Leistungen der Agentur ist kostenpflichtig und bedarf der Zustimmung der Agentur in Textform. 
5. Jede Nachahmung - auch von Teilen – ist unzulässig. 
6. Ein Verstoß gegen vorstehende Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (Vergütungstarifvertrag Design - Allianz deutscher Designer AGD einerseits und dem Selbständige Design Studios SDSt) übliche Vergütung als vereinbart.
7. Die von der Agentur zur Herstellung von Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie dem Kunden gesondert vollständig oder anteilig berechnet werden, Eigentum der Agentur und werden nicht ausgeliefert.
8. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. 
9. Ohne Nachweis eines Schadens kann die Agentur 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung neben diese als Schadenersatz verlangen.
10. Es besteht für die Agentur keine Verpflichtung, Filme und Digitalisierungen nach Vertragsbeendigung aufzubewahren.
11. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. 
12. Die Agentur ist nicht verpflichtet bei von ihr erstellen Computerprogrammen oder Software / Apps den Quellcode / Source Code an den Kunden herauszugeben.
13. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quellcode, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

XIV. Inhalte des Kunden oder von Dritten – Pflichten des Kunden

1. Für Rechte Dritter an durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser alleine. 
2. Eine rechtliche Prüfung durch die Agentur findet nicht statt. 
3. Für die Erfüllung und Einhaltung der geltenden rechtlichen Bedingungen – auch gegenüber Dritten - ist allein der Kunde verantwortlich.
4. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei, welche durch die schuldhafte Verletzung dieser Bedingungen und der vorstehenden Rechtseinräumung eingetreten sind.
5. Ist der Kunde Betreiber einer durch die Agentur erstellten Internetseite, ist der Kunde für alle Inhalte selbst verantwortlich. 
6. Dies gilt auch, wenn durch die Agentur die Inhalte (Texte, Grafiken und Bilder) erstellt und/oder eingepflegt wurden. 
7. Die Agentur prüft die Texte nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zulässigkeit.
8. Beim Einsatz von Software Dritter, z.B. Google oder Facebook, gelten die im Internet einsehbaren Nutzungsrechte der jeweiligen Software. Der Kunde ist für die Einhaltung der dort beschriebenen Bedingungen und Pflichten auch nach DSGVO alleinig verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn er die Agentur mit der Umsetzung, Einbindung und Pflege solcher Fremdsoftware beauftragt hat.
9. Die Agentur haftet nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken, bzw. Server der Agentur liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht worden. 
10. Die Agentur ist nicht für die Inhalte der Webseiten verantwortlich. Vor allem ist die Agentur nicht verpflichtet die Anbieterkennzeichnung oder die Datenschutzerklärung des Kunden auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, zu ergänzen oder aktuell zu halten. 

XV. Liefer- und Abgabetermine

1. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von der Agentur angegebenen Terminen alle ihm obliegenden Arbeiten und Unterlagen vollständig der Agentur zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt. 
2. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, führen nicht zum Verzug der Agentur. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
3. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
5. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist die Agentur berechtigt, Lieferung und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die Agentur hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für die Agentur unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Agentur nicht verhindert werden können. 
6. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

XI. Urheberrecht – Verbleib von Nutzungsrechten

1. Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Urheberrecht der Agentur. 
2. Die Weiterverwertung der Vorlagen (z. B. als Werbeanzeige) bedarf der Zustimmung der Agentur in Textform. 
3. Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben bei der Agentur. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Kunden über, d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. 
4. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht wurden, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Andere Vereinbarungen müssen in Textform vereinbart werden.

XII. Urheberkennzeichnung – Referenzen

1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen, vor allem bei Websites auf die Agentur und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 
2. Von allen vervielfältigten und durch die Agentur erstellten Arbeiten, vor allem Druckwerken, wie Bücher überlässt der Kunde der Agentur bis zu 10 einwandfreie, ungefaltete Exemplare unentgeltlich zur freien kostenlosen Verwendung. 
3. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 
4. Die Agentur ist dazu berechtigt, Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch dem Kunden, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich als Referenzkunde zu nennen. 
5. Der Agentur steht es frei, in Pressemitteilungen oder Referenzlisten die Öffentlichkeit über eine generelle Zusammenarbeit mit dem Kunden und das beauftragte Projekt zu informieren, z.B. den Kunden durch Auflistung als Referenzkunde auf den Webseiten der Agentur zu benennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform diesem widerspricht.

XIII. Gerichtsstand – Rechtswahl - Vertragssprache

1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen, oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, Amberg. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). 
3. Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 21.02.2024